
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Band HighGain
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Veranstaltungen, die zwischen der Band HighGain (nachfolgend „Band“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter“) geschlossen werden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Buchung durch die Band oder deren bevollmächtigte Vertretung zustande. Mündliche Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungen der Band
Die Band verpflichtet sich, das vereinbarte Live-Programm in professioneller Qualität zum gebuchten Termin zu erbringen. Der Umfang (Spielzeit, Pausen, Setlist etc.) wird im Einzelfall individuell vereinbart.
4. Veranstaltungsbedingungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, die für den Auftritt notwendigen technischen Voraussetzungen (z. B. Bühne, Stromversorgung, Licht- und Tontechnik) rechtzeitig und funktionsfähig bereitzustellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Bei Open-Air-Veranstaltungen hat der Veranstalter für einen regengeschützten Auftrittsort zu sorgen. Bei Gefahr für Leib und Leben (z. B. Unwetter) ist die Band berechtigt, den Auftritt abzubrechen.
5. Vergütung
Die Höhe der Gage wird individuell vereinbart. Zahlungen erfolgen spätestens am Veranstaltungstag in bar oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug behält sich die Band vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
6. Rücktritt und Ausfall
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter ist nur aus wichtigem Grund möglich. Erfolgt ein Rücktritt später als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ist eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Gage zu zahlen. Bei einem Rücktritt später als 7 Tage vor dem Auftritt oder bei Nichterscheinen des Veranstalters ist die volle Gage fällig.
Sollte der Auftritt aus Gründen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Unfall, Krankheit eines Bandmitglieds) nicht stattfinden können, wird die Band den Veranstalter unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
7. Haftung
Die Band haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von bereitgestellter Technik oder durch das Verhalten Dritter während der Veranstaltung entstehen.
Für Sach- oder Personenschäden, die durch den Veranstalter, dessen Mitarbeiter oder Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Band. Die Band darf ihrerseits Foto- und Videoaufnahmen des Auftritts für eigene Werbezwecke verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Veranstalters entgegenstehen.
9. Urheberrechte / GEMA
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, ggf. notwendige GEMA-Meldungen rechtzeitig vorzunehmen und Gebühren abzuführen. Die Band übernimmt hierfür keine Haftung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Band.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.